Beitragssatzung

Beitragssatzung des Vereins Oldieboote Deutschland e.V. 
in der ab 18. April 2010 gültigen Fassung Gemäß § 7 der Vereinssatzung vom 18. April 2010 in der jeweils gültigen Fassung wird folgende Beitragssatzung beschlossen:

§ 1 Höhe des Beitrages

Als Jahresbeitrag ist zu entrichten

 a) ordentliches Mitglied 60,-- €
 b) förderndes Mitglied 30,-- €
 c) Ehrenmitglieder beitragsfrei
 
Für die Familienmitgliedschaft (Ehe- oder Lebenspartner und deren Kinder) beträgt der Beitrag 90,-- €.

§ 2 Zahlbarkeit

Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich zum 01.01. eines Jahres im voraus fällig und ist grundsätzlich unbar auf das Konto des Vereins bis zum 15.3. eines Jahres zu zahlen.

Mitglieder, die im laufenden Jahr dem Verein beigetreten sind, zahlen den anteiligen Jahresbeitrag für das laufende Jahr.

Mitglieder, die im laufenden Jahr aus dem Verein austreten, zahlen den vollen Jahresbeitrag für das laufende Jahr.

Der Vorstand entscheidet über geeignete Maßnahmen bei nicht ordnungsgemäßen Beitragszahlungen. 

§ 3 Stundung, Erlaß, Fristverlängerung

Auf Antrag eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen über die Stundung, den Erlaß oder die Fristverlängerung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Das Mitglied hat  seinen Antrag glaubhaft zu begründen. Das Mitglied bleibt jedoch weiterhin zur Beitragszahlung verpflichtet und hat diese zu leisten, sobald die hindernden Gründe entfallen sind.

§ 4 Inkrafttreten

Durch die Mitgliederversammlung vom 18. April 2010 wurde diese Beitragssatzung errichtet. Die Satzung tritt sofort in Kraft. 

Der Vorstand

Oldieboote Deutschland e.V.


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