Satzung
Satzung Oldieboote Deutschland e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Oldieboote Deutschland“. Nach Eintragung in das Vereinsregister lautet der Name „Oldieboote Deutschland e.V.“ Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des Wassersports, das Sammeln, Bewahren und die Verbreitung kulturhistorischen Wissens über den Wassersport, sowie die Veranstaltung von Treffen, die Teilnahme an Messen und anderen Veranstaltungen, die diesem Zweck dienen. Der Verein kann selbst Mitglied in Vereinigungen und Verbänden werden, die die Förderung des Wassersports oder des Wassertourismus zum Zweck haben. Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Ausrichtung von Treffen der Freunde des Wassersports, Durchführung von wassersportlichen Veranstaltungen, und die Verbreitung historischen Wissens über das Internet, auf Veranstaltungen oder Messen. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 5 Mitgliedschaft, Mitgliedsbeitrag, Rechte und Pflichten des Mitglieds
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Dieser verpflichtet sich damit gleichzeitig gesamtschuldnerisch zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge, des Aufnahmebeitrags und sonstiger Geldforderungen des Vereins. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Er teilt dem Antragsteller die Aufnahme oder die Ablehnung seines Antrags schriftlich mit. Die Mitgliedschaft kann als ordentliches oder förderndes Mitglied erworben werden. Die Mitglieder haben das Recht, sich durch schriftliche Erklärung in eine andere Form der Mitgliedschaft (ordentlich oder fördernd) umzumelden. Mit Bestätigung der Ummeldung durch den Vorstand ändern sich die Rechte und Pflichten zu diesem Zeitpunkt. Das Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe, Staffelung, Fälligkeit oder Erlass des Mitgliedsbeitrages regelt eine gesondert zu erlassende Beitragssatzung. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden. Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Mitgliedschaftsrechte, sie sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags im Rückstand ist, wegen erheblicher Verletzung satzungsmäßiger Verpflichtungen oder wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen oder dem Zweck des Vereins. Dem betroffenen Mitglied ist vor der Entscheidung Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Es ist zu der Verhandlung des Vorstandes über den Ausschluss unter Einhaltung einer Mindestfrist von 14 Tagen schriftlich oder per E-Mail einzuladen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung. Die Entscheidung erfolgt schriftlich. Der Bescheid über den Ausschluss ist durch eingeschrieben Brief zu übersenden. Der Beschluss des Vorstandes über den Ausschluss ist endgültig. Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu benutzen und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Die Mitglieder haben im Rahmen ihrer Betätigung im Verein die erlassenen Ordnungsvorschriften zu beachten, sowie die Förderungspflicht, sich für das gemeinsame Ziel und den Zweck des Vereins einzusetzen.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird vertreten durch den Ersten Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit dem Kassenwart. Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Tätigkeiten Kommissionen einzusetzen. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder bei seiner Abwesenheit, die des stellvertretenden Vorsitzenden. Hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand kann im Umfrageverfahren Beschlüsse fassen durch Telefonkonferenz, Telefax oder E-Mail. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder teilnehmen, hiervon mindestens einer der beiden Vorsitzenden. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand lädt zur Mitgliederversammlung ein. Der Vorstand kann in Einzelfällen Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden. Der Vorstand verwaltet die Rechte des Internetauftritts Oldieboote.de und vergibt Administratorenrechte. Er aktualisiert ggf. die Nutzungsregeln und die Datenschutzerklärung.
§ 7 Einberufung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. In dringenden Fällen kann auf Beschluss des Vorstands eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Die Einladung muss in jedem Fall zwei Wochen vorher und schriftlich mit Angabe der Tagesordnung erfolgen. Für die Wahrung der Frist ist die rechtzeitige Absendung gemäß Poststempel ausreichend. Die Einladung kann auch per E-Mail erfolgen.
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen, worauf der Versammlungsleiter zu Beginn der Mitgliederversammlung über die beantragte Ergänzung abstimmen lässt. Zur Aufnahme dieses Antrags in die Tagesordnung ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Satzungsänderungen sowie Anträge zur Abwahl des Vorstands müssen den Mitgliedern mit dem Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung schriftlich bekannt gegeben werden, ansonsten sind sie unzulässig.
§ 8 Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung hat nur jedes volljährige Mitglied eine Stimme. Eine Ausübung des Stimmrechts durch einen Dritten ist ausgeschlossen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 7 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse. Satzungsänderungen und eine Änderung des Vereinszwecks bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Ehrenmitglieder haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht. Die Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse werden protokolliert. Das Protokoll wird vom Protokollführer erstellt. Dieser wird in der Versammlung von den Mitgliedern gewählt.
Die Mitgliederversammlung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation (z.B. per Telefon oder Videokonferenz) oder in einer gemischten Versammlung aus Anwesenden und Videokonferenz/anderen Medien/Telefon durchgeführt werden. Ob die Mitgliederversammlung in einer Sitzung oder im Wege der elektronischen Kommunikation oder in einer gemischten Versammlung aus Anwesenden und Videokonferenz/anderen Medien/Telefon durchgeführt wird, entscheidet der Vorstand.
Der Vorstand kann Beschlüsse der Mitgliederversammlung auch im schriftlichen Verfahren einholen. Beschlüsse im schriftlichen Verfahren sind angenommen, wenn mindestens 51 % aller Mitglieder des Vereins schriftlich zustimmen.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands,
- Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung, über den Vereinshaushalt
- Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins,
- Bestimmung der Anzahl und Wahl der Kassenprüfer sowie Entgegennahme deren Berichts,
- Die Höhe und Fälligkeit von Mitgliedsbeiträgen, Änderungen der Beitragssatzung
- Die Bekanntmachung und Ehrung von Ehrenmitgliedern.
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 1/10 der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Vorschriften für die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.
§ 9 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für den Zeitraum von zwei Jahren. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse.
§ 10 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) zu je der Hälfte, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
§ 11 Internetauftritt www.oldieboote.de und forum.oldieboote.de
Der Verein betreibt den Internetauftritt www.oldieboote.de. Die Internetseiten beinhalten einen geschützten Vereinsbereich nur für Mitglieder sowie einen öffentlichen Bereich mit umfassender Datenbank und einem Forum.
Gültigkeit seit 26.11.2022 durch Beschluss der Mitgliederversammlung.